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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemein, Geltungsbereich

 

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte mit dem Besteller.
  4. Technische und optische Änderungen auch seitens der Herstellers, behalten wir uns ausdrücklich vor.

 

Angebot, Angebotsunterlagen

 

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als von uns angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
  2. An auf Bestellerwünsche ausgerichteten individuellen Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.
  3. Angebote sind gültig solange Vorrat reicht.

 

Kunstförderungsabgabe aus Satellitenempfänger

 

  1. Mit 1. Jänner 2001 ist, entgegen massiver Proteste der Wirtschaft, die Gesetzesänderung zum Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 durch BGBl. I Nr. 132/2000 in Kraft getreten. Diese neue Gesetz schreibt unter anderem vor, daß derjenige, der als erster im Inland ein zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit (Satellitenreceiver, -decoder) dienendes Gerät gewerbsmäßig verkauft, eine einmalige (Bundes-) Abgabe in Höhe von 7,20 € inkl. MwSt. pro Gerät an den Künstler-Sozialversicherungsfonds zu entrichten hat.

  2. Bestellt ein Verbraucher Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

 

Preise, Zahlungsbedingungen, Vertragsabschluss

 

  1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Auftrag angeführten Preise. echosat.shop behält sich jedoch Preisänderungen vor, insbesondere bei über hoher Auslastung von zugemieteten Ressourcen.
  2. Mit der Bestellung wird verbindlich erklärt, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
  3. Satz und Druckfehler in unseren Preislisten, sowie auf unserer Homepage echosat.shop vorbehalten.
  4. echosat.shop behält sich das Recht der Preisgleitung vor. Sollten sich daher Gestehungskosten, öffentliche Abgaben oder Währungsparitäten etc. bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung ändern, so ist echosat.shop berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu berichtigen. In solchen Fällen werden Sie von uns schriftlich bzw. telefonisch benachrichtigt.
  5. Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen für Leistungen sowie für Lieferung von Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. echosat.shop behält sich überdies das Recht vor, für Zahlungen die Ausstellung eines Einziehungsauftrag vom Kunden einzufordern.
  6. Bei unberechtigten Einsprüchen der Einzüge sind die Bankgebühren vom Kunden zu tragen.
  7. Bei Zahlungsverzug ist echosat.shop berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie zuzüglich banküblicher Verzugszinsen zu verrechnen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüche oder Bemängelungen zurückzuhalten.
  8. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
  9. Wenn Sie auch nur mit einem Teilbetrag mehr als 4 Wochen im Rückstand sind, sind wir berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen unter Androhung eines Terminsverlustes den gesamten aushaftenden Rechnungsbetrag Fälligzustellen.
  10. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Kosten für unseren Mahnaufwand (maximal € 11,55 pro Mahnschrift), den zusätzlich anfallenden Kontoführungs- bzw. Evidenzhaltungsaufwand bis € 145,00 offener Restschuld ein ermäßigter Pauschalbetrag von € 18,00, sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlichen Mahn- und Inkassospesen für die von uns eingeschalteten Inkassoinstitute und Rechtsanwälte zu verlangen. Diese richten sich bei Inkassoinstituten nach den gesetzlichen Berechnungssätzen der Inkassoinstitute, bei Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarif.

  11. Die Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegenüber echosat.shop ist ausgeschlossen.

  12. Bei nicht angenommenen Sendungen welche innerhalb der Lieferfrist zugestellt wurden, werden die anfallenden Versand- und Rückversandkosten in Rechnung gestellt.

 

Lieferzeit

 

  1. Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Geraten wir aus Gründen, die ausschließlich im Verantwortungsbereich unserer Vorlieferanten liegen die wir aus Gründen einfacher Fahrlässigkeit zu vertreten haben, in Lieferverzug, haften wir nicht für Verzugsschäden des Bestellers. Fällt uns grobe Fahrlässigkeit zur Last, ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 1% des Lieferwertes, maximal 5% des Lieferwertes, zu verlangen.
  3. Setzt uns der Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Im übrigen ist die Schadenersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
  4. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde. Gleiches gilt dann, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  5. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
  6. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns enstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch bei Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung oder Leistung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

 

Gefahrenübergang

 

  1. Sofern s.o., sind Lieferungen "ab Haus" vereinbart.
  2. Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken. Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Besteller.

 

Mängelgewährleistung

 

  1. Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen.
  3. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Besteller ohne unser Zutun Liefer oder Leistungsgegenstände selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, er weist nach, dass die in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.
  4. Unternehmerkunden müssen offensichtliche Mängel unverzüglich textlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
  6. Wir gewährleisten, dass die Hardware die im Kaufschein zugesicherten Eigenschaften besitzt und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu den gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern; eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.
  7. Inhaltlich entsprechen unsere Gewährleistungspflichten denjenigen Gewährleistungszusagen, die der Hersteller für die Anlage abgibt.
  8. Während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel hat der Besteller uns unverzüglich in allen ihm erkennbaren Einzelheiten zu melden und hierbei im Rahmen des Zumutbaren unsere Hinweise zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu beachten.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
  10. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns und wieder zurück an den Kunden, trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden, sofern nicht vorher vereinbart, nicht angenommen!
  11. Es wird nicht für die Dauer des Abonnements welches durch den Eigner der Kanäle veröffentlicht wird garantiert. Daher ist jede eventuelle Anfechtung einer Bedienungsunterbrechung direkt an den Besitzer der Kanäle zu richten. Diese Nicht-Verantwortlichkeitsklausel wird allen Vermittlern aufgelegt.

 

Rücknahme

 

  1. Geld-Zurück-Rücknahme abzüglich entstandener Versandkosten innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt mit Rücksendeschein und in geschlossener Originalverpackung.
  2. Bei geöffneter Verpackung müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises in Abzug bringen.
  3. Bei ersichtlichen Gebrauchsspuren müssen wir zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr eine Benutzungsgebühr von bis zu 30% des Kaufpreises in Abzug bringen.
  4. Bei unsachgemäßer Verpackung ist der Garantieanspruch gefährdet bzw. die Rücknahme nicht möglich! Ein Receiverkarton ist nicht als Versandverpackung verwendbar!
  5. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, Individualkonfigurationen. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Linuxreceiver, wo auf ausdrücklichen Kundenwunsch eine alternative Firmware ( ATV, Open PLI od. ähnliches) aufgespielt wurde!
  6. Die entstehenden Kosten für den Versand an uns zurück trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden, sofern nicht vorher vereinbart, nicht angenommen!

 

Haftung

 

  1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Wir haften nicht für Schäden, die nicht am Liefer- oder Leistungsgegenstand selbst entstanden sind. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht.
  2. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzten, ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme unserer Betriebshaftpflicht-Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren.
  3. Die von uns eingeräumten Gewährleistungsfristen sind auch Verjährungsfristen und gelten außerdem für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  4. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
  5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

Eigentumsvorbehaltssicherung

 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten Geschäftsverbindung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Gegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Sache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Diebstahl- und Vandalismusschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss er diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert unsere Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

 

Service/Reparaturen

 

  1. Wir bieten zu allen unseren Produkten für die Inbetriebnahme einen kostenlosen Einstellungs- und Hilfeservice per Telefon/Email. Sollten Sie weiterführend unsere Hilfe (Firmwareupdate, Senderlistenupdate, Festplatteneinbau usw.) benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
  2. Ein Reparaturkostenvoranschlag erfolgt nach Einsendung des Gerätes. Dieser wird kostenlos erteilt und per E-Mail übermittelt.
  3. Reparaturen werden sofort durchgeführt, falls die Reparaturkosten 40 Euro netto nicht überschreiten. Sollten die Reparaturkosten nach 2 facher schriftlicher Aufforderung nicht beglichen werden, fällt das Gerät zur Deckung der entstandenen Kosten in unser Eigentum über.
  4. Reparaturkosten die 40 Euro netto überschreiten, werden erst nach Rücksprache durchgeführt. Sofern das Gerät nicht repariert werden soll, wird der Receiver entweder von uns kostenlos und sachgerecht entsorgt oder das Gerät an Sie retour gesendet. Die Retourversandkosten von 5 Euro netto und eine Servicepauschale von 12,50 Euro netto sind vom Auftraggeber zu übernehmen. Sollten nach Reparaturerteilung die Reparaturkosten nach 2 facher schriftlicher Aufforderung nicht beglichen werden, fällt das Gerät zur Deckung der entstandenen Kosten in unser Eigentum über.
  5. Die Aufbewahrung nach einer erfolgten Reparatur beträgt maximal 3 Monate. Im Falle einer späteren Abholung werden Verwaltungskosten in Höhe von 15 Euro netto pro Monat berechnet.
  6. Die Versandkosten für den Versand an uns trägt der Kunde. Unfreie Sendungen werden, sofern nicht vorher vereinbart, nicht angenommen bzw. wieder verrechnet!

 

Datenschutz

 

  1. Die im Vertrag angeführten Daten über Kunden werden nur für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken von uns verwendet. Die Daten werden nach dem derzeit gültigen Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Für weitere Datenschutzinformationen wenden Sie sich an info@echosat.shop  oder +43 (0) 676 - 9191408 

 

Gerichtsstand, Rechtswahl

 

  1. Als Gerichtsstand ist für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ausschließlich das für Linz-Land/Oberösterreich örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Wenn der Kunde Konsument im Sinne des KschG ist, gilt die Zuständigkeit jenes Gerichtes als begründet, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigung des Kunden liegt. Wir sind befugt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
  2. Für alle Kunden gilt ausschließlich das Recht der Rep. Österreich.
  3. Allgemeine Informationen, Datenschutzfragen, Beschwerden bitte unter info@echosat.shop oder +43 (0) 676 - 9191408
  4. Bei einer Versandabwicklung (d.h. die Bestellung erfolgt telefonisch oder fernschriftlich, und die Ware wird zugesandt) gelten die Bestimmungen des österreichischen Fernabsatzgesetzes in der aktuell gültigen Fassung. Der Verbraucher kann hierbei, gemäß § 5e Konsumentenschutzgesetz, von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag, oder seiner im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung, innerhalb von sieben Werktagen zurücktreten. Diese Rücktrittsfrist beginnt mit Eingang der Ware beim Verbraucher zu laufen, Samstage gelten nicht als Werktage. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abgesendet wird. Bitte beachten Sie, dass es für einige Artikel Ausnahmen vom Rücktrittsrecht gibt (z.B. für jegliche Art von Smartcards, insbesondere jene, die mit einem Abo verbunden sind; Maßanfertigungen; Artikel, die vom Verbraucher bereits entsiegelt worden sind). Bei einer Rückabwicklung im Fall eines Rücktritts sind die Versandkosten und das Versandrisiko vom Verbraucher zu tragen. Eine Rücknahme ist nur in der Originalverpackung möglich, wobei diese für den Versand durch einen Überkarton geschützt sein muss. Wir behalten uns außerdem vor, eine Wertminderung zu verrechnen, sollten Gebrauchsspuren am Artikel feststellbar sein, oder wenn Zubehörteile fehlen (sofern wir einer Rücknahme in einem solchen Fall überhaupt zustimmen).
  5. Der Besteller ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist bestätigen, oder die Lieferung durchgeführt haben.
  6. Bitte beachten Sie, dass die Nichtannahme einer (Nachnahme-) Sendung das Vertragsverhältnis eines bereits abgeschlossenen Kaufvertrags nicht einseitig beendet. Je nach Grund der Rücksendung obliegt es unserer Entscheidung, ob wir einer nachträglichen Stornierung der betreffenden Bestellung bei voller Übernahme der angefallenen Kosten durch den Kunden zustimmen, oder ob die Lieferung nach Aufschlag der angefallenen Kosten bei Zahlung per Voraus-Überweisung erneut abgesendet wird. Bei Nichtbezahlung der angefallenen Kosten bzw. der neu berechneten Gesamtsumme für die Lieferung, oder wenn in einem angemessenen Zeitrahmen keine weitere Rückmeldung bzw. Stellungnahme des Kunden bei uns uns einlangt, wird der Fall umgehend an unser Inkassobüro übergeben.
  7. Jegliche Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
  8. Bei Modifikationen an Geräten erlischt die Herstellergarantie! Dies betrifft auch Receiver und Common-Interface Module, in die eine andere Firmware, als die offiziell vom Hersteller freigegebene, eingespielt wird, sowie insbesondere auch Common-Interface Module, die mit nicht vom Hersteller vorgesehenen Smartcards (z.B. Chipkarten in Form von Leiterplatten) oder Analyse- bzw. Emulationsgeräten (z.B. SEASON-INTERFACE) betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass bei Vorliegen einer der oben angegebenen Punkte i.V.m. der Vortäuschung eines Garantiefalls der Tatbestand eines Garantiebetrugs erfüllt ist, und dies vom Hersteller rechtlich verfolgt werden kann. Eine missbräuchliche Verwendung des betreffenden Geräts, insbesondere eines Common-Interface Moduls, läßt sich vom Hersteller jedenfalls nachweisen, da jeder Fall genauestens untersucht wird! Auch besteht beim Kauf von Chipkarten, wenn nicht extra angegeben, kein Garantieanspruch, da diese bei unqualifizierter Programmierung bzw. durch statische Entladung beschädigt werden können! Außerdem sei hingewiesen, dass alleine der Käufer einer Smartcard / Chipkarte (oder eines anderen Geräts, das mit einem solchen Artikel in Zusammenhang gebracht werden kann) für die Beachtung der jeweiligen Urheberrechte der Programmanbieter verantwortlich ist. 
  9. Rücksendungen sind, unabhängig vom Rücksendegrund, nur nach vorheriger Vereinbarung vorgesehen, und die Versandkosten, sowie das Versandrisiko, sind jedenfalls vom Verbraucher zu tragen. Unfreie Rücksendungen können von uns nicht angenommen werden. Auftretende Kosten (auch Versandkosten, die bei uns im Rahmen einer Abwicklung über die Herstellergarantie anfallen) werden dem Verbraucher weiterverrechnet. Bei einer ungerechtfertigten Rücksendung fällt zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr an.