Mit 1. Jänner 2001 ist, entgegen massiver Proteste der Wirtschaft, die Gesetzesänderung zum Kunstförderungsbeitragsgesetz 1981 durch BGBl. I Nr. 132/2000 in Kraft getreten. Diese neue Gesetz schreibt unter anderem vor, daß derjenige, der als erster im Inland ein zum Empfang von Rundfunksendungen über Satellit (Satellitenreceiver, -decoder) dienendes Gerät gewerbsmäßig verkauft, eine einmalige (Bundes-) Abgabe in Höhe von 7,20 € inkl. MwSt. pro Gerät an den Künstler-Sozialversicherungsfonds zu entrichten hat.
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